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Kollektenkasse

.Kollektenkasse

Nach der Kollektenverordnung der EKHN sind sämtliche Kollekteneingänge unter der Verant­wortung des Kirchenvorstan­des durch eine/n Kollekten­rechner/in in einer besonderen Kollek­tenkasse zu verwalten. Die Verwaltung der durch Kollekten, Spenden und Sammlungen eingehen­den Gelder in der Kollekten­kasse ist ein Ehrenamt.

Alle Einzahlungen sind in einem Kollektenbuch belegt und zum 31.12. jeden Jahres abzuschließen.

Für die Einnahme und Weiterleitung der Kollekten, Spenden und die Einnahmen von Sammlungen unterhält die evangelische Kirchengemeinde Büttelborn ein Spendenkonto bei der Kreisspar­kasse Groß-Gerau, IBAN: DE19 5085 2553 0000 0227 07.

Neben der Zweckbestimmung:

  • Kollektenmittel (ungebunden)

gibt es auch zweckgebundene Bereiche:

Bei Spenden für die einzelnen Zweckbestimmun­gen sind gezielte Spenden möglich, wenn dies bei einer Zuwendung als Verwendungszweck ange­geben ist. Spenden bis 200,- € können über einen Überweisungsbeleg nachgewiesen werden. Auf Wunsch stellen wir auch gerne über das Gemeindebüro eine Spendenquittung aus.

Kollektenkassenrechnerin 

© Ev. Kirchengemeinde BüttelbornChristel Friedmann ist neue Rechnerin der Kollektenkasse
Bisherige Kollektenkassenrechnende
ZeitraumName
seit 01.01.2010 Christel Friedmann
01.01.1998 bis 31.12.2009Irmgard Barthel †
18.06.1976 bis 31.12.1997Else Kreim †
… bis 17.06.1976Wilhelm Gries †

Regelungen der Kollektenordnung (KollO)

NormÜberschrift
§ 15 KollOKollektenkasse

 

Regelungen der Kollektenverwaltungsordnung (KollVO) 

NormÜberschrift
§ 3 KollVOKollektenbeauftrage

 

 

Kirchengemeindekasse

Von 1910 bis 1971 oblag der ev. Kirchengemeinde Büttelborn auch die Bearbeitung der Kirchensteuer sowie die in der Kirchengemeinde anfallenden Ausgaben. Diese Aufgabe wurde von einem Kirchenrechner bzw. einer Kirchenrechnerin wahrgenommen. In diesem Zu­sammenhang anstehende Entscheidungen traf der Kirchenvorstand. Weitergehende Ent­scheidung traf der Kirchenvorstand gemeinsam mit der Kirchenvertretung. Bei der Wahl des Kirchenvorstandes wurde eine bestimmte Zahl von Gewählten nach der Reihen­folge der Höchstzahl der Stimmen in den Kirchenvorstand berufen und die gleiche Anzahl nach­folgend in die Kirchenvertretung. Das Entscheidungsorgan der Kirchenvertretung gibt es seit 1967 nicht mehr und seit dieser Zeit entscheidet allein der Kirchenvorstand über alle anfallenden Angelegenheiten in der Kirchengemeinde.

1972 übernahm die Aufgaben eines Kirchenrechners bzw. einer Kirchenrechnerin das ev. Rentamt in Dreieich. Heute sind diese Aufgaben bei dem ev. Regionalverwaltungsverband Starkenburg-West in Gernsheim.

Verwaltung der Kirchengemeindekasse
ZeitraumKirchenrechner/in bzw. Amt/Verband
seit ... Ev. Reginalverwaltungsverband Starkenburg-West in Gernsheim
von 1972 bis ...Ev. Rentamt in Dreieich
von ... bis 1971... Gries †
von 1914 bis ... Marie Gries †
von 1910 bis 1913Peter Gries III. †, Schulstraße 22
vor 1910Verwaltung in Groß-Gerau


Letzte Änderung am: 24.12.2023

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