Evangelisch & Ökumene
Der Kirchenvorstand hat nach der Kirchengemeindeordnung darauf zu achten, dass die missionarische Verantwortung und die Sendung der Kirche in seinem Verantwortungsbereich zum Ausdruck kommen. Dies geschieht im Blick auf die jeweiligen Erfordernisse der Kirchengemeinde insbesondere, indem ökumenische Zusammenarbeit gefördert, das Zusammenleben mit anderen Kirchen und christlichen Gemeinschaften gestaltet und das Gespräch mit Menschen anderer Religion und Kultur gesucht wird.
Letzte Änderung am: 03.02.2021
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