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Die Kirchengemeinde

Die Kirchengemeinde hat den Auftrag, das Evangelium von Jesus Christus zu bezeugen, regelmäßig Gottesdienst in Wort und Sakrament zu feiern und das kirchliche Leben im Glauben an den dreieinigen Gott zu gestalten. Sie eröffnet Raum zum gemeinsamen Glauben und fördert den Glauben der Einzelnen. Die Kirchengemeinde stärkt die Verantwortung ihrer Gemeindemitglieder für eine dem Evangelium entsprechende Gestaltung des Lebens. Alle Kirchengemeinden sind zum missionarischen Wirken in der Welt und zur Förderung der ökumenischen Gemeinschaft der Christenheit berufen und verpflichtet. Alle Kirchengemeinden sind zur Bezeugung des Evangeliums in allen Bereichen der Gesellschaft und zur Entwicklung dazu geeigneter Formen aufgerufen. Im Bewusstsein, der einen Kirche anzugehören, arbeiten die Kirchengemeinden zusammen und prüfen dabei, welche Form der regionalen Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse am besten geeignet ist, zur Erfüllung ihrer Aufgaben beizutragen.

Wer und was ist die Kirchengemeinde?

Die Kirchengemeinde ist nach evangelischem Verständnis eine historisch entstandene und bewährte Form der Gemeinde. In ihr nimmt die Kirche Jesu Christi vor Ort Gestalt an.

Wer gehört zur Kirchengemeinde?

Die Kirchengemeinde setzt sich aus den Getauften zusammen, die in ihrem Einzugsbereich wohnen und evangelisch sind.

Wozu ist die Kirchengemeinde da?

Die Kirchengemeinde hat eine grundlegende Aufgabe. Sie soll das Evangelium vermitteln und sich selbst daran orientieren, so dass die frohe Botschaft bei möglichst vielen Menschen ankommt. Dazu dienen ihre Gottesdienste, ebenso wie das Handeln in Form von Seelsorge, Bildung und Diakonie. Dazu dienen auch Leitung und Verwaltung, die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und der Umgang mit den materiellen Werten.

Regelungen der Kirchenordnung (KO) 

Abschnitt 2 - Die Kirchengemeinde
NormÜberschrift
Artikel 9 KOKirchengemeinde
Artikel 10 KOAuftrag der Kirchengemeinde
Artikel 11 KORechtsstellung der Kirchengemeinde
Artikel 12 KOBekenntnis der Kirchengemeinde

 

Regelungen der Kirchengemeindeordnung (KGO) 

Abschnitt 1 - Die Kirchengemeinde
NormÜberschrift
§ 1 - 10 KGOUnterabschnitt 1 - Ausgestaltung der Kirchengemeinde
§ 11 - 15 KGOUnterabschnitt 2 - Die Gemeindemitglieder

Letzte Änderung am: 21.01.2021

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