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Gottesdienst & Seelsorge

Seelsorge ist mehr als der sonntägliche Gottesdienst und nicht nur die Aufgabe der Pfarrperson. Nach evangelischen Verständnis wird Gottes Wort von jeder Christin und jedem Christen bezeugt und weitergegeben. Deshalb haben wir nicht nur eine Vielfalt von Gottesdiensten, die z.B. von Frauen der Gemeinde gestalten werden oder an denen Konfirmandinnen und Konfirmanden mitwirken, sondern wir zeigen unsere christliche Verbun­den­heit untereinander auch in Gruppen wie dem Besuchsdienst, in überge­meind­li­chen Ange­boten des Dekanats oder der Telefon­seelsorge.

 

Regelungen der Kirchenordnung (KO) 

Artikel 7 KO - Pfarramt
NormInahalt
Artikel 7 KOPfarrerinnen und Pfarrer sind mit der öffentlichen Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung beauftragt. Sie sind für diesen Dienst be­rufen und haben die Verantwortung hierfür in Gottesdienst, Seelsorge und Unterricht wahrzunehmen. Sie werden in diesen Dienst ordiniert.

 

Regelungen der Kirchengemeindeordnung (KGO)

NormInhalt
§ 16 KGODer Kirchenvorstand hat darauf zu achten, dass die missionarische Verantwortung und die Sendung der Kirche in seinem Verantwortungs­bereich zum Ausdruck kommen. Dies geschieht im Blick auf die jeweiligen Erfordernisse der Kirchengemeinde insbesondere, indem regelmäßige Gottesdienste gefeiert, die Kirchenmusik und das geistliche Leben in der Kirchengemeinde gepflegt werden.

Letzte Änderung am: 29.11.2022

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