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Der Küsterdienst

Seit dem 1. Januar 2007 ist Birgit Rafalski-Schmitt die Küsterin in der ev. Kirchen­gemeinde in Büttelborn und damit der Küsterdienst übertragen.

Nach den Ordnungen der EKHN und der Dienstanweisung für hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Küsterdienst der EKHN ist der Küsterdienst ein Teil des kirchlichen Dienstes und seinem Wesen nach ein gottesdienstliches Amt.

Der Dienst umfasst nach den grundsätzlichen Regelungen der EKHN Hilfestellungen bei gottesdienstlichen Handlungen und gemeindlichen Veranstaltungen. Über dienstliche und persönliche Angelegenheiten, die bei der Tätigkeit bekannt werden, gilt die Verschwiegenheitspflicht.

Die Aufgabenbereiche sind insbesondere:

  • Dienste vor, während und nach Gottesdiensten sowie bei Amtshandlungen
  • Dienste vor, während und nach Veranstaltungen
  • Beachtung der Läuteordnung
  • Reinigungsdienste
  • Pflege der Außenanlagen
  • Rasenpflege und -schnitt
  • Zugangs- und Straßenreinigung mit Winterdienst
  • Hausmeisterfunktion im Gemeindehaus

Letzte Änderung am: 21.02.2021

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