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1960 bis 1980

11. März 1960

Gemeinsame Sitzung des Kirchenvor­standes und der Kirchengemeindever­tretung *¹ im ev. Kindergarten

TOP 2: Verbreiterung der Kirchstraße längs des Kirchplatzes und Umgestal­tung der Einfriedigung

Die Kirchenvertretung ist grundsätzlich bereit, der Verbreiterung der Kirchstraße im Rahmen des von der Kirche bereits 1958 hierfür vorgesehenen Geländestrei­fens zuzustimmen. Auf die Wiedererrich­tung der Mauer an anderer Stelle wird verzichtet.
   Es wird jedoch vorausgesetzt, dass zur Sicherung der Anlage zwischen Fahrbahn und Fußsteig Randsteine gesetzt werden. Außerdem ist die etwa 20 - 25 cm höher liegende Anlage gegenüber des Fußstei­ges gegen Abrutschen und Beschädigung der Sträucher mit einer niedrigen Mauer in Höhe der Erdgleiche zu sichern. Weiter ist zwischen Kindergarten und Kirche eine Einfahrt einzurichten, damit der für die Kirche benötigte Koks an Ort und Stelle abgeladen werden kann.
   Der Beseitigung der Einfriedigung längs der Mainzer Straße wird ebenfalls grundsätzlich zugestimmt, weil einmal bessere Sichtverhältnisse von der Kirchstraße her geschaffen werden, und die Anlage mit den beiden Denkmälern *² zur vollen Geltung kommt. Die Mauer darf jedoch nur bis zur Höhe der Erdgleiche der Anlage abgetragen werden, damit das Nachrutschen des Bodens unterbunden ist.
   Zu diesem Vorschlag wendet Frau Pokropp *³ nachstehende Bedenken ein: "Sie stimmt grundsätzlich der Beseitigung der Mauer als Gefahrenpunkt für den Verkehr zu, wünscht aber, dass vorerst eine andere Form der Einfriedigung gefunden würde, um den Charakter des Kirchenvorplatzes und zugleich des ehemaligen Friedhofsgeländes zu wahren."
   Die Kosten für die Änderung der Anlagen trägt die politische Gemeinde.
Die Gemeinde wird gebeten, die Anlage nach Fertigstellung in besondere Obhut zu nehmen.

Erläuterungen:

  • *¹ Bis Mitte der 1960er Jahre gab es nicht nur den Kirchenvorstand, der über alle Belange der Kirchengemeinde selbständig entscheiden konnte. Über wichtige Angelegenheit (z. B. Haushalt, Pfarrstellenbesetzung, Grundstücksangelegenheiten etc.) konnte der Kirchenvorstand nicht alleine entscheiden. Bei den Wahlen zum Kirchenvorstand und der Kirchengemeindevertretung war es so geregelt, dass die ersten 6 Kandidierenden mit den meisten Stimmen in den Kirchenvorstand gewählt waren und die nächsten 6 in die Kirchengemeindevertretung. Wichtige Angelegen­heiten wurden dann in gemeinsamer Sitzung gleichberechtigt entschieden oder nachträglich von der Kirchengemeindevertretung in einer eigenständigen Sitzung beraten und gegebenenfalls die Entscheidung des Kirchenvorstandes bestätigt.
  • *² In gerader Linie von der Mainzer Straße zum Kircheneingang standen etwa auf halber Strecke zwei Kriegerdenkmale, die Anfang der 1970er Jahren entfernt wurden.
  • *³ Frau Elke Pokropp geb. Kölzow, Lehrerin an der hiesigen Grundschule, wurde am 20. November 1959 vom Kirchenvorstand für die Nachwahl in den Kirchenvorstand vorgeschlagen und am 23. November 1959 als Ersatzkraft bis zum Ende der Legislaturperiode (1961) gewählt.


13. Juli 1960

Sitzung der Kirchengemeindevertretung im ev. Kindergarten

TOP 5: Jubiläum Frau Gries

Frau Gries ist in diesem Jahr 50 Jahre (!) Kirchenrechnerin *¹. Aus diesem Grund soll ein Geschenk überreicht werden (Wert: ca. ½ Jahresgehalt).

Hinweis:

*¹ Herr Gries ist zeitgleich seit vielen Jahren der ehrenamtliche Kollektenkassenrechner.


12. Februar 1962

Sitzung der Kirchengemeindevertretung im Pfarrhaus

TOP 2: Neuer Kirchturm oder Reparatur des Turmes, 4. Glocke?

Die Kirchengemeindevertretung beschließt zur Turmrenovierung *¹, dass die "Fa. Linker" in Verbindung mit der "Fa. Voco-Läutemaschinen" und der Uhrenfirma "Korfhage" mit der Durchführung nach Vorlage eines Angebotes in Höhe von DM 18.100,- beauftragt wird. Die wir mit Dachdecker-, Maurer- und Zimmerarbeiten rechnen müssen, erhöht sich die vorge­sehene Kostenaufstellung um ca. DM 5.500,- auf DM 23.600,-. Die Kirchengemeindevertre­tung erbittet dazu von der Kirchenleitung die Genehmigung für dieses Projekt als solches und einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock II in Höhe von DM 21.500,-.

Hinweis:

*¹ Eine Instandsetzung des Turmes war notwendig geworden, da der Turm bei vollem Geläute ins Wanken kam und deshalb seit geraumer Zeit nicht mehr alle Glocken (insb. die großen) gemeinsam in Bewegung gesetzt werden durften.


5. März 1962

Sitzung der Kirchengemeindevertretung im Pfarrhaus

TOP 3: Anschaffung einer 4. Glocke

Die Anschaffung einer 4. Glocke wird von der Voraussetzung abhängig gemacht, dass die Kosten für die vorgesehene Turmrenovierung einigermaßen gedeckt werden können. Nur dann stimmt die Kirchengemeindevertretung dieser Neuerwerbung zu.

1981 bis 2000

2001 bis 2020

Letzte Änderung am: 06.04.2021

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