Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte unterstützen in einer Organisation die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen.
Bei mehr als 20 Beschäftigten muss gemäß § 22 SGB VII ein/e Sicherheitsbeauftragte/r bestellt werden.
Bei weniger als 20 Beschäftigten können gemäß DGUV Sicherheitsbeauftragte freiwillig bestellt sein.
Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB)
Norm | Überschrift |
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§ 22 | Sicherheitsbeauftragte |
Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)
Norm | Überschrift |
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DGUV 211-042 | Bestellung von Sicherheitsbeauftragten |
Regelungen des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MAVG)
Norm | Überschrift |
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§ 36 b MAVG | Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten |
Letzte Änderung am: 06.04.2022
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