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Der Finanzausschuss

.Finanzausschuss

Der Finanzausschuss hat eine Vielzahl von Aufgaben.

Im Wesentlichen sind dies:

  • Haushalts- und Stellenplan, Haushaltsvollzug und Jahresrechnung
  • Kollekten, Spenden und Sammlungen
  • Abgaben und Steuern
  • Abschreibungen
  • Bedarfs-, Regel- und Sonderzuweisungen
  • Pfarreivermögen
  • Rechnungsprüfungsberichte
  • Rücklagen
  • Versicherungen

Aufgaben - Zusammensetzung - Pflichten - Geschäftsführung

Der Ausschuss soll den Kirchenvorstand entlasten, Problemlösungen und Entscheidungen vorbereiten und den Kirchenvorstand fachlich und qualifiziert beraten. Im Bedarfsfall gibt der Kirchenvorstand dem Ausschuss eine Geschäftsordnung und regelt damit unter Be­achtung des allgemeinen kirchlichen Rechts dessen Arbeitsweise und Befugnisse. Die Auf­gaben des Ausschusses und die Zielsetzung seiner Arbeit sind durch den Kirchenvorstand möglichst genau festzulegen.

Wann immer möglich, sollten sich Ausschüsse bei der Problem-Analyse und der Ideenfin­dung Zeit lassen, um in Ruhe und gründlich arbeiten zu können. Gegebenenfalls können weitere Gemeindemitglieder und Fachleute zur Beratung hinzugezogen werden.

Auszug aus dem Handbuch Kirchenvorstand 1
Beraten und entscheiden - Die Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes

Mitglieder

Manfred Barthel - Vorsitzender
KV-Mitglied

Christan Heß - Stellvertretung
KV-Mitglied bis 2021

Tobias Dahmen
KV-Mitglied

Christel Friedmann
Kollektenkassenrechnerin

Dietmar Schamber
KV-Mitglied

Letzte Änderung am: 01.11.2022

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