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Der Kirchenvorstand

.Kirchenvorstand

Der gewählte Kirchenvorstand und die Pfarrerinnen und Pfarrer als geborene Mitglieder leiten die Gemeinde. Sie sind der Leitungskreis der Gemeinde und nicht das Mitarbeiter-Team, das gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer den Karren alleine zieht. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Kirchenvorstandes, für sich selbst ein klares Bild der eigenen Verantwortung zu entwickeln.

Der Kirchenvorstand ist nach der Kirchen­ordnung das (einzige) Leitungs­organ der Kirchengemeinde. Er entscheidet und berät im Rahmen des bestehenden recht­lichen Rahmens über alle Angelegen­heiten der Kirchengemeinde. Er leitet nach der Schrift und gemäß dem Bekenntnis innerhalb der kirchlichen Ordnung die Gemeinde und ist für das gesamte Gemeindeleben verantwortlich. Er hat darauf zu achten, dass in der Gemeinde das Wort Gottes "lauter verkündigt" und die Sakramente "recht verwaltet" werden.

Der Kirchenvorstand ist auf sechs Jahre gewählt und bis September 2027 im Amt. Die letzte Wahl erfolgte in allen Kirchengemeinden unserer Landeskirche am 13. Juni 2021. Weiterlesen …

Else Trumpold (Vorsitzende)

© Else Trumpold

Jahrgang 1950 
Lehrerin bis 2012 

Seit langer Zeit stärkt und begleitet mich ein Wort aus dem Timotheusbrief:
„Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft, der Liebe und der Besonnenheit.“ (2. Timotheus 1,7)

Beate Schwenk (Stellvertretung)

Jahrgang 1957,
geboren in Oberneisen (bei Diez)
seit 1. April 2022 Pfarrerin in Büttelborn

  • Schule in Bischofsheim und Groß-Gerau
  • Engagement in der Ev. Kirchengemeinde in Bischofsheim
  • 1976 Abitur in Groß-Gerau
  • 1976 bis 1978 Studium der Ev. Theologie in Bonn
  • 1978 bis 1985 Studium der Ev. Theologie und der Diplom-Pädagogik in Göttingen und Frankfurt
  • 1985 I. Theologisches Examen
  • 1986 -1988 Vikariat in Frankfurt / Ev. Bethlehemgemeinde in Ginnheim
  • Spezialvikariat in der Behindertenseelsorge/ Frankfurt 1989
  • II. Theologisches Examen 1990 Pfarrvikariat in der Ev. Christuskirchengemeinde Viernheim
  • 1994 bis 2017 Pfarrerin und Inhaberin der Pfarrstelle II der Ev. Christuskirchengemeinde Viernheim 
  • seit 2015 Notfallseelsorgerin
  • November 2017 bis 30. März 2022 Pfarrerin und Inhaberin der Pfarrstelle I in der Ev. Christuskirchengemeinde in Darmstadt-Eberstadt
  • Schwerpunkte: Kindergottesdienst, Frauenarbeit, Seelsorge
  • Verheiratet von 1993 bis 2017
  • 1 Sohn Leonard Schwenk, geboren 1995

  • Pfarrstelle
  • Erwartungen

Andreas Barthel

© Andreas BarthelAndreas Barthel

Jahrgang 1989
Ingenieur für Mess- und Regeltechnik

Manfred Barthel

© Manfred BarthelManfred Barthel

Jahrgang 1960
selbständig

Pia Barthel

© Pia BarthelPia Barthel

Jahrgang 1974
Erzieherin und Leitung einer Kindertagesstätte in Rüsselsheim

Regina Berger

© Regina BergerRegina Berger

Jahrgang 1977
Sekretärin / kfm. Mitarbeiterin

Tobias Dahmen

© Tobias DahmenTobias Dahmen

Jahrgang 1978
IT- und Anwendungs­administrator

Christiane Kreim

© Christiane KreimChristiane Kreim

Jahrgang 1966
Einzelhandelskauffrau

Bettina Kröckel

© Bettina KröckelBettina Kröckel

Jahrgang 1970 
Juristin, tätig in der Öffentlichkeitsarbeit/Risikokommunikation

 Mein Leitspruch: Glück liegt nicht darin, dass man tut, was man mag, sondern mag, was man tut.

Ursel Kunitsch

© Ursel KunitschUrsel Kunitsch

Jahrgang 1949
in Rente, verwitwet

Mein Lebensmotto: Was morgen ist, auch wenn es Sorge ist, ich sage: JA!

Marcel Merbach

© Marcel MerbachMarcel Merbach

Jahrgang 2002
zzt. Freiwilliges Soziales Jahr im Sport

Dietmar Schamber

© Dietmar SchamberDietmar Schamber

Jahrgang 1957
Verw.-Angestellter bis 2019

Mein Lebensspruch: Glaube, Hoffnung, Liebe - diese drei … (1. Korinther 13,13)

Termine (auch Planung/intern)

Aufgaben - Zusammensetzung - Pflichten - Geschäftsführung

Textvorschlag über die Aufgaben, die Zusammensetzung und den Vorsitz sowie die Pflichten der KV-Mitglieder nebst die Geschäftsführung.

Der Kirchenvorstand handelt im Auftrag. Ganz vordergründig handelt er im Auftrag der Gemeinde, die ihn gewählt hat. Kirchenvorstände sind durch ihre Wahl und ihre Berufung zu ihrer Aufgabe legitimiert. Sie haben sich diesen Auftrag nicht selbst erteilt.

Die zweite Komponente der Beauftragung ist die Einführung in einem Gottesdienst. Da wird im Angesicht des dreieinigen Gottes und in der Gegenwart der Gemeinde der Auftrag zur Leitung erteilt. Dazu gehört das Versprechen der Gewählten im Gottesdienst: "Ich gelobe vor Gott und dieser Gemeinde, den mir anvertrauten Dienst sorgfältig und treu zu tun in der Bindung an Gottes Wort, gemäß dem Bekenntnis und nach der Ordnung unserer Kirche und unserer Gemeinde." Die anwesende Gemeinde ihrerseits verspricht, die so Beauftragten in ihrem Amt zu unterstützen und im Gebet zu tragen. Leitung lebt davon, dass sie nicht aufgezwungen, sondern angenommen wird.

Zu seinen Aufgaben gehört gemäß Kirchenordnung und Kirchengemeindeordnung insbesondere

  • die Vertretung der Gemeinde in geistlichen und rechtlichen Fragen,
  • die Ordnung und Gestaltung des kirchlichen Lebens in der Gemeinde,
  • die Mitverantwortung für die Seelsorge,
  • die Aufstellung von Pfarrdienstordnungen,
  • die Ordnung der besonderen Dienste der Gemeinde und die Zusammenarbeit mit übergemeindlichen Einrichtungen und Werken der Kirche,
  • die Wahl der Pfarrerin oder des Pfarrers im Falle des Wahlrechts der Gemeinde und die Mitwirkung bei der Pfarrstellenbesetzung in den übrigen Fällen,
  • die Mitwirkung bei der Errichtung neuer Pfarrstellen und der Bildung neuer Pfarrbezirke sowie bei Änderungen im Bestand und der Begrenzung der Kirchengemeinde,
  • die Entscheidung über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde,
  • die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion,
  • die Zuständigkeit für die Gebäude.

Die Kirchengemeindeordnung beschreibt die dem Kirchenvorstand durch die Kirchenordnung übertragenen Aufgaben im Einzelnen. Sie bestimmt auch, dass bestimmte Beschlüsse des Kirchenvorstandes und entsprechende Willenserklärungen der Genehmigung bedürfen. Hierbei handelt es sich um Kirchenvorstandsbeschlüsse, mit weitreichenden, vor allem finanziellen Auswirkungen. Zum Schutz der Kirchengemeinde hat der synodale Gesetzgeber für diese Beschlüsse eine Überprüfung festgelegt. Die Genehmigung erteilt im Regelfall die Kirchenverwaltung, für Dienstverträge und Haushaltspläne die zuständige Regionalverwaltung. Auch der Dekantssynodalvorstand hat festgelegte Aufsichtsobliegenheiten gegenüber dem Kirchenvorstand.

Auszug aus dem Handbuch Kirchenvorstand 1
Beraten und entscheiden - Die Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes


Weitere Informationen

Kirchenvorstandsarbeit von A bis Z - Unsere.EKHN

Letzte Änderung am: 01.06.2024

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