Der Personalausschuss
Der Personalausschuss kümmert sich um die vielfältigen Aufgaben im personellen Bereich.
Dies sind insbesondere:
- Das kirchliche Arbeitsrecht
- Mitarbeitendevertretungsrecht
- Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren
- Begründung von Beschäftigungsverhältnissen
- Abschluss, Ergänzung und Änderung von Dienstverträgen
- Dienstanweisungen
- Ausscheiden aus Beschäftigungsverhältnissen
Aufgaben - Zusammensetzung - Pflichten - Geschäftsführung
Der Ausschuss soll den Kirchenvorstand entlasten, Problemlösungen und Entscheidungen vorbereiten und den Kirchenvorstand fachlich und qualifiziert beraten. Im Bedarfsfall gibt der Kirchenvorstand dem Ausschuss eine Geschäftsordnung und regelt damit unter Beachtung des allgemeinen kirchlichen Rechts dessen Arbeitsweise und Befugnisse. Die Aufgaben des Ausschusses und die Zielsetzung seiner Arbeit sind durch den Kirchenvorstand möglichst genau festzulegen.
Wann immer möglich, sollten sich Ausschüsse bei der Problem-Analyse und der Ideenfindung Zeit lassen, um in Ruhe und gründlich arbeiten zu können. Gegebenenfalls können weitere Gemeindemitglieder und Fachleute zur Beratung hinzugezogen werden.
Auszug aus dem Handbuch Kirchenvorstand 1
Beraten und entscheiden - Die Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes
Mitglieder
Else Trumpold - Vorsitzende
KV-Vorsitzende
Beate Schwenk - Stellvertretung
Pfarrstelleninhaberin qua Amt
Christiane Kreim
KV-Mitglied
Bettina Kröckel
KV-Mitglied
Ursel Kunitsch
KV-Mitglied
Dietmar Schamber
KV-Mitglied
Termine (auch Planung/intern)
Letzte Änderung am: 01.06.2024
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