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Der Personalausschuss

.Personalausschuss

Der Personalausschuss kümmert sich um die vielfältigen Aufgaben im personellen Bereich.

Dies sind insbesondere:

  • Das kirchliche Arbeitsrecht
  • Mitarbeitendevertretungsrecht
  • Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren
  • Begründung von Beschäftigungsverhältnissen
  • Abschluss, Ergänzung und Änderung von Dienstverträgen
  • Dienstanweisungen
  • Ausscheiden aus Beschäftigungsverhältnissen

Aufgaben - Zusammensetzung - Pflichten - Geschäftsführung

Der Ausschuss soll den Kirchenvorstand entlasten, Problemlösungen und Entscheidungen vorbereiten und den Kirchenvorstand fachlich und qualifiziert beraten. Im Bedarfsfall gibt der Kirchenvorstand dem Ausschuss eine Geschäftsordnung und regelt damit unter Be­achtung des allgemeinen kirchlichen Rechts dessen Arbeitsweise und Befugnisse. Die Auf­gaben des Ausschusses und die Zielsetzung seiner Arbeit sind durch den Kirchenvorstand möglichst genau festzulegen.

Wann immer möglich, sollten sich Ausschüsse bei der Problem-Analyse und der Ideenfin­dung Zeit lassen, um in Ruhe und gründlich arbeiten zu können. Gegebenenfalls können weitere Gemeindemitglieder und Fachleute zur Beratung hinzugezogen werden.

Auszug aus dem Handbuch Kirchenvorstand 1
Beraten und entscheiden - Die Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes

Mitglieder

Else Trumpold - Vorsitzende
KV-Vorsitzende

Beate Schwenk - Stellvertretung
Pfarrstelleninhaberin qua Amt

Christiane Kreim
KV-Mitglied

Bettina Kröckel
KV-Mitglied

Ursel Kunitsch
KV-Mitglied

Dietmar Schamber
KV-Mitglied

Letzte Änderung am: 23.09.2021

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