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Diakonie-, Jugend- und Senior(inn)enausschuss

.Diakonie-, Jugend- und Senior(inn)enausschuss

Der Ausschuss wurde in der Sitzung des Kirchenvorstandes vom 17.11.2021 beschlossen.

Bis zur Konstituierung des Ausschusses wurden die Bereiche Diakonie durch die KV-Vorsitzende sowie Jugend, Seniorinnen und Senioren unmittelbar vom Kirchenvor­stand wahrgenommen.

Aufgaben - Zusammensetzung - Pflichten - Geschäftsführung

Der Ausschuss soll den Kirchenvorstand entlasten, Problemlösungen und Entscheidungen vorbereiten und den Kirchenvorstand fachlich und qualifiziert beraten. Im Bedarfsfall gibt der Kirchenvorstand dem Ausschuss eine Geschäftsordnung und regelt damit unter Be­achtung des allgemeinen kirchlichen Rechts dessen Arbeitsweise und Befugnisse. Die Auf­gaben des Ausschusses und die Zielsetzung seiner Arbeit sind durch den Kirchenvorstand möglichst genau festzulegen.

Wann immer möglich, sollten sich Ausschüsse bei der Problem-Analyse und der Ideenfin­dung Zeit lassen, um in Ruhe und gründlich arbeiten zu können. Gegebenenfalls können weitere Gemeindemitglieder und Fachleute zur Beratung hinzugezogen werden.

Auszug aus dem Handbuch Kirchenvorstand 1
Beraten und entscheiden - Die Leitungsaufgaben des Kirchenvorstandes

Unsere Gruppen in der Kirchengemeinde

© Ev. Kirchengemeinde Büttelborn

Mitglieder

Folgende Mitglieder sind bisher benannt:

- - - Z U S A M M E N S E T Z U N G - - -
Gruppen / Tätigkeiten / GremiumMitglieder (nicht ständig)
BesuchsdienstHeidemarie Ludolf
GemeindefrühstückRosi Blöcher
JBB & JTB (ruht) - Theatergruppen -N. N.
KC, NE & PC - Musikgruppen -N. N.
Kindergottesdienst - Stellv. -Anna Blöcher
Konfi-ArbeitN. N.
KrabbelgruppenN. N.
Oster- und ChristkindlwerkstattN. N.
Pfarrerin - alle Bereiche -Beate Schwenk
Gemeindepädagogin - GPD -Nicola Herz
KV-Mitglied - Jugendarbeit -Pia Barthel
KV-Mitglied - alle Bereiche -Ursel Kunitsch
KV-Mitglied - Kinderschutz -Marcel Merbach (b)
KV-Mitglied - Vorsitzender -Dietmar Schamber

 (b) = beratend

Termine (auch Planung/intern)

Werdegang und Regelungen der Landeskirche

Chronologischer Ablauf
DatumAnlass
11.09.20247. Sitzung mit den TOP:
DiakonieKinder u. JugendSeniorinnen u. Senioren
10.01.20246. Sitzung mit den TOP:
DiakonieKinder u. JugendSeniorinnen u. Senioren
03.05.20235. Sitzung mit den TOP:
Diakonie, Kinder u. Jugend, Seniorinnen u. Senioren, Kerchgassfest, Dt. Ev. Kirchentag
25.01.20234. Sitzung mit den TOP:
DiakonieKinder u. JugendSeniorinnen u. SeniorenDt. Ev. Kirchentag
14.09.20223. Sitzung mit den TOP:
DiakonieKinder u. JugendSeniorinnen u. Senioren, Kinderschutzbeauftragte
04.05.20222. Sitzung mit den TOP:
DiakonieKinder u. JugendSeniorinnen u. Senioren, Gewalt
24.02.20221. und konstituierende Sitzung mit den TOP:
Wahlen Vorsitz/Stellv., Bestandsaufnahme und Aufgabenfindung
19.01.2022Info an den Kirchenvorstand: Aus den weiteren Anfragen in den Gruppen haben sich keine weiteren Mitwirkungen ergeben.
15.12.2021Der Kirchenvorstand wird über den bisherigen Sachstand der Zusammensetzung informiert.
17.11.2021Der Kirchenvorstand beschließt die Bildung eines Ausschusses für Diakonie, Jugend, Seniorinnen und Senioren. In den jeweiligen Gruppen wird wegen einer Mitwirkung angefragt. 


Regelungen des Kirchengesetzes über die Diakonie in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau - Diakoniegesetz (DK)

Abschnitt II - Diakonie in der Kirchengemeinde
NormÜberschrift
§ 1 DGAuftrag zur Diakonie
§ 3 DGAufgaben der Kirchengemeinde
§ 4 DGDiakonieausschuss oder Diakoniebeauftragte
§ 5 DGAufgaben

 

Regelungen der Ordnung der ev. Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKHN - Kinder- und Jugendordnung (KJO)

Abschnitt 2 - Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Kirchengemeinde und im Nachbarschaftsbereich
NormÜberschrift
§ 6 KJOAufgaben der evangelischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
§ 8 KJOAufgaben der Kirchengemeinde
§ 9 KJOOrganisationsformen und Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen
§ 10 KJOKinder- und Jugendausschuss
§ 11 KJOZusammensetzung des Kinder- und Jugendausschusses
§ 12 KJOArbeitsweise des Kinder- und Jugendausschusses
§ 13 KJOGemeindejugendvertretung
§ 14 KJOKinder- und Jugendversammlung

 

Regelungen für Seniorinnen und Senioren ergeben sich aus dem Diakoniegesetz (DG)

Letzte Änderung am: 01.06.2024

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